Aus mehreren freigegebenen Vorgängen kann eine geplante Sammelübergabe entstehen. Voraussetzung ist, dass die Materialien zusammengeführt werden dürfen und ihre Zuordnung erhalten bleibt. Lose mit unterschiedlichen Freigaben oder Behandlungsanforderungen bleiben unterscheidbar. Werden ganze Geräte verkauft, Teile geprüft und andere Fraktionen recycelt, wird jeder Folgeweg dem jeweiligen Bestand zugeordnet.
Für die Ausführung werden passende Logistik-, Prüf-, Lager- oder Entsorgungspartner ausgewählt. Die erforderlichen Berechtigungen und Nachweise müssen zur konkreten Tätigkeit und Materialart passen. Ein Zertifikat ersetzt weder die Auftragsfreigabe noch eine erforderliche Genehmigung. Annahmestelle, ausführender Betrieb und benötigte Dokumentation werden deshalb vor der Abholung abgestimmt.
Je nach Auftrag können Mengen- und Wiegebelege, Übergabebestätigungen, Identifikationslisten, Fotoaufnahmen sowie Behandlungs- oder Vernichtungsbestätigungen vereinbart werden. Eine Vernichtungsbestätigung bezieht sich auf die tatsächlich durchgeführte Maßnahme. Weiterverkaufte Geräte oder Bauteile erhalten eine Verwertungs- und Verkaufsdokumentation, keinen Vernichtungsnachweis für denselben Gegenstand.
Die Abrechnung trennt Erlöse und Kosten: Bewertung, Transport, Lagerung, Prüfung, Datenbehandlung und Entsorgung werden dem vereinbarten Modell zugeordnet. Ein verbleibender positiver Restwert kann dem rechtlich berechtigten Empfänger oder der zuständigen Kasse gutgeschrieben werden. Ob die beauftragende Stelle den Erlös behalten darf, bestimmt der jeweilige Vorgang. Eine feste Vergütung oder kostenfreie Übernahme wird erst nach Bewertung zugesagt.