Kooperationsangebot für OfH, Hersteller und Rücknahmesysteme · Stand 11. September 2026
OfH-Kooperation für Batterierücknahme, Ankauf und Recycling
Arbitrage Recycling ist Ihre erste Anlaufstelle für gewerbliche Batterierückläufer und OfH-Kooperationen. Sie melden Ihren Bestand bei uns. Wir nehmen die Angaben auf, prüfen den möglichen Ankauf geeigneter Chargen und koordinieren den weiteren Weg mit passenden Logistik- und Fachpartnern. Für die Abstimmung bleiben wir Ihr Ansprechpartner; die vereinbarten Fachleistungen übernehmen die jeweils beauftragten qualifizierten Betriebe.
Ein Kontakt für Ihre Anfrage – die passenden Partner für die Durchführung
Sie müssen nicht vorab selbst eine Kette aus Spedition, Prüfstelle und Recyclingbetrieb zusammenstellen. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen für den Bestand benötigt werden, und stimmen die Übergabe ab.
- Bestand melden: Hersteller, Typ, Menge, Standort, Zustand und vorhandene Unterlagen an uns senden.
- Weg klären: Wir prüfen Daten, Freigaben und einen möglichen Ankauf und ordnen die benötigten Partnerleistungen zu.
- Angebot abstimmen: Ausführender Betrieb, Vertragspartner, Empfänger, Kosten und eine mögliche Materialvergütung werden vor der Beauftragung benannt.
- Material weitergeben: Nach Freigabe koordinieren wir die Abholung oder die direkte Übergabe an den vereinbarten Fachpartner. Keine unangekündigte Anlieferung.
- Ergebnis zuordnen: Prüf-, Übergabe- oder Verwertungsunterlagen werden entsprechend der tatsächlich vereinbarten und ausgeführten Leistung bereitgestellt.
Physische Sortierung, technische Zustandsprüfung und Grading, abfallrechtliche Behandlung sowie Recycling erfolgen durch die für den jeweiligen Auftrag geeigneten und erforderlichenfalls berechtigten Partner. Anfragedaten werden nur im erforderlichen Umfang für den abgestimmten Vorgang weitergegeben.
Batteriebestand melden – wir koordinieren den nächsten Schritt
Das Angebot richtet sich an Organisationen für Herstellerverantwortung, Batteriehersteller, Importeure und beauftragte Rücknahmeunternehmen. Eine Zusammenarbeit kann mit einer überschaubaren Pilotcharge beginnen. Erst nach Klärung von Materialstatus, Zuständigkeiten und Kosten wird daraus eine physische Übernahme. Für diesen ersten Schritt benötigen wir keine umfassende Ausschreibung, sondern eine nachvollziehbare Beschreibung des Bestands und einen verfügungsberechtigten Ansprechpartner.
OfH-Kooperation oder Pilotcharge anfragen
Welche Rolle kann ein zusätzlicher OfH-Partner übernehmen?
Eine OfH übernimmt Aufgaben der erweiterten Herstellerverantwortung. Ein Handelsunternehmen, eine Sammelstelle und ein Entsorgungsbetrieb erfüllen dagegen nicht automatisch dieselbe Funktion. Die Stiftung ear unterscheidet ausdrücklich zwischen ausgewählten Abfallbewirtschaftern und Unternehmen, die eine OfH als Drittbeauftragte unterstützen. Welche Einbindung zulässig und zweckmäßig ist, muss zum konkreten Stoffstrom passen. Die Rollen erläutert die Stiftung ear.
Unser Kooperationsangebot ist deshalb keine Behauptung einer eigenen OfH-Zulassung oder eines eigenen Entsorgungsfachbetriebs. Arbitrage Recycling konzentriert sich auf die kaufmännische Bestandsaufnahme, die Prüfung eines möglichen Ankaufs und die Abstimmung einer Partnerlösung. Physische Prüfung, abfallrechtliche Behandlung und Recycling werden entsprechend dem vereinbarten Auftrag durch dafür berechtigte Betriebe durchgeführt. Die verantwortlichen Gesellschaften und Standorte werden vor dem ersten Materialfluss benannt.
Auch eine mögliche Annahmestellenkooperation wird gesondert geprüft. Eine allgemeine Kontaktadresse ist keine freigegebene Anlieferadresse. Notwendig sind passende Standortvoraussetzungen, die erforderlichen Berechtigungen, Annahmebedingungen und ein Vertrag mit klaren Übergabepunkten. Erst dann lässt sich eine regelmäßige Rücknahme praktisch planen. Bitte senden Sie ohne schriftliche Abstimmung keine Batterien an uns oder an einen vermuteten Partnerstandort.
Welche Batterierückläufer für eine Zusammenarbeit interessant sind
Für eine erste Anfrage kommen beispielsweise identifizierbare Batteriemodule aus Speichertausch, Lagerbereinigung oder Service-Rücknahmen infrage. Ebenfalls prüfbar sind Herstellerretouren, Projektüberbestände und aus dem bisherigen Einsatz ausgeschiedene Industriebatterien. Entscheidend sind nicht allein Stückzahl und Gesamtgewicht. Hersteller, Typ, Ausführung, Anlass der Rücknahme und belegbarer Zustand bestimmen, ob eine Bewertung überhaupt sinnvoll ist.
Ein gemischter Bestand sollte zunächst als solcher beschrieben werden. Ein unbenutztes Ersatzmodul, ein technisch ungeklärter Garantierückläufer und eine gesperrte Batterie aus einer Rückrufaktion sind drei verschiedene Fälle. Sie benötigen unterschiedliche Entscheidungen, auch wenn das Gehäuse ähnlich aussieht. Eine positive Bewertung einzelner Einheiten darf nicht auf den gesamten Lagerposten übertragen werden.
Für bereits als Abfall geführte Batterien wird der dafür erforderliche Weg vorab festgelegt. Ein Kaufvertrag oder ein positiver Preis beseitigt die Abfalleigenschaft nicht. Maßgeblich sind die tatsächlichen Voraussetzungen; § 5 KrWG beschreibt das Ende der Abfalleigenschaft. Als noch nutzbar beworbene Ware und rechtlich freigegebene Produktware sind daher nicht dasselbe.
Was wir einer OfH als Zusammenarbeit vorschlagen
Der erste Baustein ist eine wirtschaftliche Prüfung freigegebener Bestände. Statt eines undifferenzierten Sammelpreises wird betrachtet, ob sich einzelne Produktchargen sinnvoll vermarkten lassen. Dabei werden erforderliche Prüfungen, vorhandene Unterlagen und mögliche Ausschlussgründe berücksichtigt. Ein Ankaufangebot gibt es nur für den konkret beschriebenen und freigegebenen Umfang.
Als zweiter Baustein kann eine abgestimmte Organisation von Abholung und Partnerleistungen vereinbart werden. Das umfasst die Abstimmung von Abholort, Ansprechpartner, geeigneter Verpackungslösung und tatsächlichem Empfänger. Welche Aufgaben die OfH selbst, der Hersteller, ein bestehender Dienstleister oder ein weiterer Fachpartner übernimmt, bleibt ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung. Eine zusätzliche Zusammenarbeit muss vorhandene funktionierende Abläufe nicht ersetzen.
Der dritte Baustein ist die transparente Trennung der Folgewege. Technisch und rechtlich geeignete Produktware, weiter zu prüfende Einheiten und nicht wiederverwendbare Fraktionen werden nicht durch dieselbe Verkaufszusage abgedeckt. Für den nicht angekauften Anteil werden Verantwortlichkeit und Kosten vor der Übergabe geklärt. So entsteht keine unerwartete Restmenge, für die sich nach dem Transport niemand zuständig fühlt.
Von der Materialübersicht zur ersten Pilotcharge
Bestandsdaten aufnehmen
Für die erste Prüfung genügen zunächst Standort, Hersteller und Typ, ungefähre Mengen, Fotos sowie der Rücknahmegrund. Eine vorhandene Seriennummernliste, Datenblätter oder Prüfprotokolle können die Einschätzung verbessern. Fehlende Angaben sollten offen bleiben, statt sie durch Vermutungen zu ersetzen. Eine eigene Öffnung, Ladung oder Entladung der Batterien ist für die Anfrage nicht erforderlich.
Freigabe und Verantwortung klären
Vor dem Angebot muss feststehen, wer über das Material verfügen darf und wer einem Verkauf zustimmen muss. Bei Herstellerretouren können Eigentum, Garantieabwicklung und Rückgabeansprüche auseinanderfallen. Bei Rücknahmesystemen sind zusätzlich bestehende Verträge zu berücksichtigen. Ein Ansprechpartner für die Logistik ist nicht automatisch befugt, einen Weiterverkauf zu genehmigen.
Prüfauftrag und Kosten begrenzen
Wenn weitere technische Arbeit sinnvoll erscheint, werden Prüfgegenstand, Kostenrahmen und Entscheidungskriterien vereinbart. Dabei ist zwischen einer Datenprüfung, einer Stichprobe und einer Einzelprüfung zu unterscheiden. Der Auftrag sollte auch festhalten, was bei unzureichenden Daten oder einem negativen Ergebnis geschieht. Eine Pilotcharge dient dazu, den Ablauf zu erproben, nicht unbegrenzt ungeklärtes Material zu übernehmen.
Abholung und Empfänger abstimmen
Eine Abholung in Deutschland oder im europäischen Ausland wird anhand des konkreten Zustands und Transportwegs geprüft. Gefahrgutanforderungen und bei Abfällen zusätzliche Verbringungsanforderungen sind vor der Beauftragung einzubeziehen. Die Batterielogistik wird deshalb nicht allein mit einer Postleitzahl und einem Palettenpreis abschließend beschrieben. Insbesondere bekannte Schäden oder Sicherheitsereignisse gehören in die erste Meldung.
Ergebnis dokumentieren und Zusammenarbeit bewerten
Nach dem vereinbarten Ablauf werden übernommene Mengen, Abweichungen und Folgewege nachvollziehbar festgehalten. Für eine Wiederholung interessieren dann praktische Fragen: Waren die Daten ausreichend? Entsprachen Mengen und Zustand der Beschreibung? Welche Arbeitsschritte verursachten Rückfragen? Auf dieser Grundlage lässt sich ein wiederkehrender Ablauf vereinbaren, ohne aus einer einzelnen Charge pauschale Zusagen für sämtliche künftigen Rückläufer abzuleiten.
Ankaufvergütung und Dienstleistungen getrennt betrachten
Ein attraktiver Ansatz ist nicht zwingend der höchste zunächst genannte Kilopreis. Aussagekräftiger ist das Ergebnis nach Abholung, Prüfung und Behandlung der nicht nutzbaren Anteile. Im Angebot sollten daher Mengenbasis, bewertete Teilchargen, Materialvergütung und gesonderte Leistungen erkennbar sein. Ebenso wichtig ist, ob sich eine erste Einschätzung noch ändern kann und welche Nachweise für eine verbindliche Preisbildung fehlen.
Für eine geeignete Produktcharge kann ein positiver Ankaufpreis möglich sein. In anderen Fällen gleichen sich Materialwert und Aufwand ungefähr aus. Wieder andere Bestände benötigen eine kostenpflichtige Fachleistung. Keine dieser Möglichkeiten wird vorab für jede Batterie versprochen. Eine klare Kalkulation vermeidet, dass vermeintlich kostenloses Recycling später durch nicht erläuterte Zusatzpositionen ersetzt wird.
Bei regelmäßigen Mengen kann ein Rahmenablauf Mengenstaffeln, Abholrhythmen und Mindestinformationen vorsehen. Er sollte dennoch eine Einzelfallprüfung bei geänderten Modellen, Zuständen oder Rückruflagen ermöglichen. Eine Erweiterung auf neue Batteriearten wird deshalb nicht automatisch von einem bestehenden Preisblatt erfasst.
Welche Dokumentation zum tatsächlichen Folgeweg passt
Für eine Pilotcharge empfehlen wir eine eindeutige Chargenkennung, die Zuordnung der übernommenen Einheiten, den vereinbarten Prüfstatus und einen belegbaren Empfänger. Kaufmännische Belege und technische Unterlagen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Ein Wiegeschein beschreibt eine Menge; ein Prüfbericht beschreibt nur den tatsächlich geprüften Umfang. Keines dieser Dokumente darf als Beleg einer nicht durchgeführten Behandlung dargestellt werden.
Welche zusätzlichen Daten eine OfH benötigt, sollte frühzeitig abgestimmt werden. Das Umweltbundesamt veröffentlicht hierfür unter anderem Informationen und Formate zu den batterierechtlichen Berichtspflichten. Unser Austausch von Chargendaten ersetzt weder eine eigene gesetzliche Meldung noch eine erforderliche Prüfung durch einen Sachverständigen.
Auch der Umgang mit Hersteller- und Endkundendaten gehört in die Vereinbarung. Für die erste wirtschaftliche Anfrage sind private Kundendaten regelmäßig nicht hilfreich; technische Zuordnung und ein zuständiger Geschäftskontakt stehen im Vordergrund. Eine abgestimmte Vertraulichkeit und klar definierte Kommunikationswege schützen die laufende Herstellerbeziehung.
Häufige Fragen zur OfH-Kooperation
Sind Sie selbst eine zugelassene OfH?
Dieses Angebot betrifft eine Handels- und Koordinationskooperation. Es enthält keine Behauptung einer eigenen OfH-Zulassung. Die erforderlichen Rollen, Verträge und Berechtigungen müssen für den jeweiligen Stoffstrom vor der Umsetzung feststehen.
Können wir nur den Ankauf einer bestimmten Charge anfragen?
Ja. Eine Anfrage kann auf einen identifizierbaren Bestand begrenzt werden. Sie müssen dafür nicht Ihre gesamte Rücknahmestruktur ändern. Benötigt werden die verfügbaren Materialdaten und eine nachvollziehbare Freigabe für die Prüfung eines Verkaufs.
Ist eine Annahmestelle bereits zugesagt?
Nein. Eine mögliche Standort- oder Annahmestellenlösung wird gesondert anhand des Materials und der erforderlichen Voraussetzungen geprüft. Eine Anfrage berechtigt nicht zur unangekündigten Anlieferung.
Wer führt Grading und Recycling durch?
Die im Auftrag benannten, hierfür geeigneten und berechtigten Fachpartner. Vor einer physischen Leistung werden Umfang, verantwortliches Unternehmen, Standort und erforderliche Nachweise abgestimmt. Eine Partnerbeziehung ersetzt keine eigene erforderliche Berechtigung.
Dürfen Rückläufer aus einer Rückrufaktion weiterverkauft werden?
Eine solche Freigabe wird nicht unterstellt. Rückrufgrund, Hersteller- und gegebenenfalls Behördenvorgaben sowie bestehende Sperren sind vorrangig zu prüfen. Ohne belastbaren zulässigen Folgeweg wird keine Vermarktung als verwendbare Batterie angeboten.
Gibt es immer eine Vergütung?
Nein. Sie hängt vom konkreten Bestand und dem erforderlichen Aufwand ab. Materialvergütung, Prüfleistung, Transport und gegebenenfalls Recyclingkosten werden auf der vereinbarten Grundlage getrennt betrachtet.
Können vorhandene Entsorgungspartner eingebunden bleiben?
Ja. Das Angebot kann eine bestehende Struktur ergänzen. Wichtig ist, dass Überlassung, Prüfung, Abrechnung und Nachweise miteinander abgestimmt sind und derselbe Vorgang nicht widersprüchlich dokumentiert wird.
Welche Unterlagen sollen wir zuerst schicken?
Eine Typen- und Mengenübersicht, Standort, Rücknahmegrund, Fotos und bekannte Auffälligkeiten reichen für den Einstieg. Vorhandene Freigaben und Prüfunterlagen bitte ergänzen. Fehlende Dokumente ausdrücklich als offen kennzeichnen.
Mit einem konkreten Bestand beginnen
Beschreiben Sie Ihre erste Charge und das gewünschte Kooperationsmodell: reiner Ankauf, ergänzende Prüfkoordination oder eine abgestimmte Rücknahmelösung. Wir prüfen den passenden nächsten Schritt. Vertiefende Informationen finden Sie zu RMA- und Garantierückläufern, zur Restwertkalkulation sowie zum Vergleich von Wiederverwendung und Recycling.