Produktfälschungen und Plagiate
Von Markeninhabern, Rechteinhabern oder berechtigten Auftraggebern zur Vernichtung freigegebene Waren.
MARKENSCHUTZ · NICHT KONFORME WARE · DOKUMENTATION
Wir strukturieren Rücknahme, Transport, gesicherte Behandlung und projektbezogene Dokumentation für freigegebene Produktfälschungen, nicht verkehrsfähige Waren, Ausschuss und zurückgerufene Produkte.
ANWENDUNGSFÄLLE
Der konkrete Auftrag bestimmt, welche Waren übernommen werden können, wie die Freigabe nachgewiesen wird, welcher Vernichtungs- oder Verwertungsgrad erforderlich ist und welche Dokumentation bereitgestellt werden soll.
Von Markeninhabern, Rechteinhabern oder berechtigten Auftraggebern zur Vernichtung freigegebene Waren.
Fehlproduktionen, Ausschuss, falsch gekennzeichnete, beschädigte oder nicht freigabefähige Ware.
Serienrückläufer, Reklamationsware, Rückrufprodukte und End-of-Life-Bestände mit definiertem Folgeprozess.
FREIGABE UND EIGENTUM
Vor Projektstart werden Auftraggeber, Eigentums- beziehungsweise Verfügungsberechtigung, Produktart, Menge, Serien- oder Chargenbezug, Standort und gewünschter Vernichtungsumfang erfasst. Bei behördlich sichergestellten oder streitigen Beständen sind die entsprechenden Freigaben und Weisungen erforderlich.
Produkte mit Batterien, Datenträgern, Flüssigkeiten, Chemikalien oder anderen besonderen Bestandteilen werden nicht pauschal behandelt. Solche Komponenten erhalten einen gesonderten Sicherheits-, Daten- oder Verwertungsweg.
NACHVOLLZIEHBARER PROZESS
Verpackung, Kennzeichnung, Übergabepunkt, Zugriff, Transport und Wareneingang werden dem Schutzbedarf des Projekts angepasst.
Entwertung, Unbrauchbarmachung, Demontage, Zerkleinerung oder ein anderer Fachprozess wird nach Produktart und Auftrag festgelegt.
Mengen, Chargen, Seriennummern, Bildnachweise, Übergabedaten oder Abschlussbestätigung werden im vereinbarten Umfang erfasst.
ABLAUF
MATERIALIEN NACH DER ENTWERTUNG
Eine kontrollierte Produktvernichtung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Materialien beseitigt werden müssen. Nach der erforderlichen Entwertung können geeignete Metall-, Kunststoff-, Elektronik-, Verpackungs- oder andere Fraktionen einem abgestimmten Recyclingweg zugeführt werden.
Ob und in welchem Umfang eine stoffliche Verwertung möglich ist, hängt von Produktaufbau, Kontamination, Sicherheitsanforderungen, vertraglichen Vorgaben und dem tatsächlich eingesetzten Verfahren ab.
HÄUFIGE FRAGEN
Anfragen können unter anderem Markenfälschungen, nicht konforme Waren, Produktionsausschuss, Reklamationsbestände, Rückrufware und freigegebene Überbestände betreffen. Die konkrete Annahme wird nach Produktart und Inhaltsstoffen geprüft.
Der erforderliche Entwertungs- und Vernichtungsgrad wird vorab vertraglich festgelegt. Eine Zusage bezieht sich auf den konkret vereinbarten Prozess, den ausführenden Leistungserbringer und den dokumentierten Geltungsbereich.
Seriennummernerfassung, Chargenlisten, Bild- oder Videodokumentation können projektbezogen vereinbart werden, wenn Umfang, Datenschutz, Lesbarkeit und Prozesszugang vorab geklärt sind.
Batterien, Akkus und Datenträger werden gesondert eingeordnet. Sicherheitszustand, Datenbehandlung, Verpackung und Folgeprozess müssen vor der Bewegung oder Demontage festgelegt werden.
Senden Sie Produktart, Menge, Standort, Freigabestatus, Fotos und den gewünschten Nachweisumfang.